Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nehmen einen Sonderstatus unter den Hilfsmitteln für Senioren ein. Versicherte oder ihre Angehörigen brauchen dafür keine ärztliche Bescheinigung (Rezept), um die Kosten erstattet zu bekommen, sondern können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Krankenkasse stellen.Den Antrag können wir für Sie stellen. Bitte Hier Ihre Kontaktdaten eintragen. Dabei gelten drei Voraussetzungen:
Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.